Bei dem vorliegenden Betriebskonzept geht es darum, sicherzustellen, dass die bisher vom Betriebsleiter (ehemals: Flugleiter) übernommenen Aufgaben und Pflichten auch ohne Betriebsleiter erfüllt werden.
Außerhalb der Betriebszeiten können Starts und Landungen nur nach vorheriger PPR-Anfrage und bestätigter Enthaftungserklärung durchgeführt werden.
Der Platzhalter kann so PPR-Anfragen und gemeldete Start-/ Landezeiten abgleichen.
2.1 Verkehrssicherungspflicht
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit obliegt weiterhin dem Platzhalter. Dazu werden in regelmäßigen Abständen Kontrollfahrten auf den Betriebsflächen durchgeführt. Die Dokumentation dieser Kontrollfahrten wird per Unterschrift von dem Durchführenden bestätigt und stehen der Genehmigungsbehörde auf Anforderungen zur Verfügung.
Um die Kontrollfahrten in stattfindendem Flugbetrieb reibungslos zu integrieren, werden diese von dem Durchführenden per Funk auf der veröffentlichten Platzfrequenz bei Beginn und Beendigung angekündigt.
Für den Fall, dass Luftfahrzeugführende zwischen den Kontrollfahrten eine Veränderung des Platzzustandes feststellen, ist umgehend eine Information an die Platzhalterin zu übermitteln. Dazu stehen die in der AIP sowie auf der Homepage und mittels Aushangs veröffentlichten Kontaktdaten zur Verfügung. Der Platzhalter veranlasst in der Folge weitergehende Sicherungsmaßnahmen.
Luftfahrzeugführer, die den Flugplatz Mosenberg außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten nutzen möchten, haben in geeigneter Weise selbst zu prüfen, ob sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden. Ist dies nicht der Fall und lassen sich die Mängel nicht beseitigen, sind Starts und Landungen ohne Betriebsleitung unzulässig.
Alle Piloten werden außerdem gebeten, erkannte Mängel umgehend dem LSV Homberg/Efze e.V. per E-Mail zu melden. (
2.2 Signalfeld
Es wird ein Signalfeld mit Sperrkreuz vorgehalten. Im Falle einer kurzfristigen Schließung des Platzes ist das Sperrkreuz auszulegen. Dieses hat in jedem Fall Vorrang vor etwaigen erteilten PPR-Genehmigungen.
2.3 Zeiten für den Betrieb ohne Betriebsleiter
Der Flugplatz hat keine festen Betriebszeiten und ist gemäß Eintragung in der AIP grundsätzlich PPR.
2.3.1 PPR
PPR beantragen Sie bitte vor der geplanten Landung über das PPR Formular auf der Internet Seite der FSG-Soest. Antrag hier:
PPR gilt erst erteilt, wenn Sie von uns einen entsprechenden positiven Bescheid erhalten haben. Bei Beantragung von PPR bei weniger als 24 Stunden vor der geplanten Landung können wir eine Antwort nicht garantieren.
2.4 An- u. Abflüge
Außerhalb der Betriebszeit ist der Flugplatz nicht besetzt. Das heißt, dass Piloten den An- und Abflug auf eigene Gefahr unternehmen. Piloten haben sich vor An- und Abflug auch vom ordnungsgemäßen Zustand der Piste und Rollwege zu überzeugen.
Flüge zum und vom Flugplatz Mosenberg (EDEM) dürfen nur unter VFR-Bedingungen in oder aus Staaten des Schengener Abkommens durchgeführt werden.
- Die Platzrunde ist exakt einzuhalten, nähere Details dazu hier
- Nehmen Sie Kontakt zu FRITZLAR Turm ETHF (122,10) 5nm vor Erreichen der CTR FRITZLAR auf.
- Kommt kein Kontakt mit Mosenberg RADIO oder FRITZLAR Turm zustande, sind konsequent Blindmeldungen vorzunehmen, auch dann, wenn sich scheinbar kein anderes Luftfahrzeug auf der Frequenz oder in der Platzrunde befindet!
- Achten Sie auf Segelflug-Aktivitäten in der gesamten Umgebung des Flugplatzes und Modell- und Fallschirm-Flug-Aktivitäten am südwestlichen Hang des Großen Mosenberges.
- In den Zeiten ohne Betriebsleiter dürfen keine Platzrunden durchgeführt werden.
2.4.1 Tankstelle
Es gibt ein Tanklager für den internen Gebrauch. Abgabe begrenzter Mengen nach Absprache.
2.4 Bereitstellung von Feuerlösch- und Rettungswesen
Der Flugplatz Mosenberg besitzt ein Rettungsfahrzeug mit Löschmittel und technischer Rettungsausrüstung.
Die Ausstattung entspricht zu den Betriebszeiten mit Betriebsleiter der Kategorie 1 gemäß ICAO Anhang 14.
Eintrag in der AIP: RFFS: nicht verfügbar / not available
Außerhalb der Betriebszeiten (ohne Betriebsleiter), steht technische Grundausstattung gemäß der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen vom 20. April 2023 zur Verfügung.
Der Standort der Feuerlöscher befindet sich auf der Flugbetriebsfläche an der Tankstelle.
Im Falle eines Unfalls sind die Meldungen an Behörden und Flugplatzbetreiber gemäß des Notfallplans für den Flugplatz Mosenberg durchzuführen.
Ein Notfallplan hängt links neben der mit einem C gekennzeichneten Eingangstür zum Clubgebäude aus.
2.5 Übergang zwischen Betrieb mit und ohne Betriebsleiter
Der Betriebsleiter gibt den Beginn und die Beendigung des Betriebes mit Betriebsleiter per Funk auf der veröffentlichten Platzfrequenz bekannt.
2.6 Führen des Hauptflugbuches
Auch bei Betrieb ohne Betriebsleiter muss das Hauptflugbuch gem. § 70 LuftVG geführt werden. Mit Erteilung der PPR Genehmigung wird der verantwortliche Luftfahrzeugführer verpflichtet, seine Start- bzw. Landezeit sowie weitere gem. § 70 Abs. 1 LuftVG erforderliche Daten an die Platzhalterin zu übermitteln.
Zu den Zeiten, an denen kein Betriebsleiter anwesend ist, ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer für die Übermittlung der Start- und Landezeiten an den Platzhalter verpflichtet. Die Übermittlung kann Online über diese Internetseite erfolgen oder alternativ per E-Mail an
Landemeldung
Startmeldung
Folgende Informationen werden für das Hauptflugbuch benötigt:
– Name des PIC (Pilot in Command)
– Kennzeichen des Luftfahrzeugs
– Anzahl der Personen an Bord
– Startort und Landeort
– Start- und/oder Landezeit in Mosenberg
– Art des Fluges
2.6.1 Landegebühren
Landegebühren können während der Betriebszeit beim Betriebsleiter entrichtet werden.
Bei Landungen außerhalb der Betriebszeit kann die Landegebühr ausschließlich über Paypal entrichtet werden.
Details zum Verfahren finden Sie hier: Bezahlen
2.7 Integration Windenbetrieb
Der Windenbetrieb am Sonderlandeplatz Mosenberg erfolgt alternierend zu dem übrigen Flugverkehr. Der Beginn und die Beendigung eines Windenstartes werden durch den Startleitenden jeweils per Funk auf der veröffentlichten Platzfrequenz bekanntgegeben. Sofern Koordinationsaufwand zu betreiben ist, wird dies von dem Startleitenden übernommen.
2.8 Integration F-Schlepp-Betrieb
Der F-Schlepp-Betrieb am Sonderlandeplatz Mosenberg erfolgt alternierend zu dem übrigen Flugverkehr und gliedert sich entsprechend eigenständig ein.
2.9 Integration Modell- und Fallschirmflug.
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